Mai 2000

 

Der Europäische Rat von Tampere hat in Ausführung eines in Köln gefaßten Grundsatzbeschlusses einem Gremium, in dem die Staats- und Regierungschefs der Union, die Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente vertreten sind, den Auftrag zur Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Grundrechte erteilt. Die Sache ist im Europäischen Parlament und in einigen proeuropäischen Kreisen auf großes Interesse gestoßen, und viele haben sich bereits daran gemacht, Einfluß auf die Arbeiten dieser Versammlung zu nehmen. Es wird nämlich verschiedentlich davon ausgegangen, daß dieses Gremium - bei entsprechender Orientierung - eine verfassunggebende Arbeit leisten, zumindest aber Teile einer Verfassung oder die Vorarbeiten für einen späteren Verfassungstext hervorbringen könnte.

Tatsache ist, daß die Verfassungen der demokratischen Länder in der Mehrzahl als integrierende Bestandteile (oder wie im Falle der US-Verfassung in Form von Änderungen) eine Erklärung der Rechte enthalten. Und es ist auch eine Tatsache, daß die Entstehung des liberaldemokratischen Staates in Großbritannien und Frankreich dem Umstand zu verdanken war, daß das Volk vom Monarchen eine Erklärung der Rechte erzwungen hat. Die Ausarbeitung einer Erklärung der Rechte scheint demnach ein rein konstitutioneller Vorgang zu sein. Und dennoch ist es schwer, sich dem Eindruck zu erwehren, daß die Staats- und Regierungschefs die europäischen (und nationalen) Parlamentarier auf den Weg der Grundrechte bringen wollen, um sie vom Weg der institutionellen Reformen abzubringen.

Westeuropa ist heute weltweit eine der Regionen, in denen die Wahrung der Grundrechte am weitestgehenden gewährleistet ist und in denen man sich am meisten der Notwendigkeit bewußt ist, die mit der Entwicklung der Technologie und der zunehmenden Interdependenz zusammenhängenden neuen Rechte zu definieren und anzuerkennen. Es stimmt aber auch, daß die demokratischen Institutionen, die die eigentlichen Wächter über die Wahrung der Grundrechte sind, in allen Mitgliedstaaten der Union an Bedeutung verlieren und daß der sie stützende Konsens überall schwindet. Es wäre ein Zeichen von Verantwortungslosigkeit zu leugnen, daß allenthalben ein soziales Unbehagen herrscht, das dem Zulauf zu populistischen, fremdenfeindlichen und autoritären Parteien Vorschub leistet und schon heute in vielen Fällen die Einhaltung einiger der elementarsten Menschenrechte - teils erheblich - gefährdet, vor allem, aber nicht nur, soweit es die mit dem Phänomen der Einwanderung zusammenhängenden Rechte betrifft. Der Grund für diese besorgniserregende Situation, die letztlich die Demokratie in Europa gefährden kann, darf indes nicht in einem Mangel an - selbst rechtlich bindenden - feierlichen Erklärungen gesucht werden, oder in deren unbefriedigender Formulierung, sondern vielmehr in der strukturellen Unfähigkeit der nationalen und gemeinschaftlichen Institutionen, konkrete Probleme wie beispielsweise die der Eingliederung der Einwanderer in das Produktionsgefüge (oder die der Jugendarbeitslosigkeit oder der Sanierung der Randgebiete großer Städte) zu lösen. Das Kernproblem besteht also nicht in der Ausarbeitung einer weiteren Erklärung der Rechte, sondern darin, die politischen und institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß diese Rechte auch gewährleistet werden können.

Diese Voraussetzungen münden sämtlichst in der Schaffung einer europäischen föderalen Macht, die die Würde, die Sicherheit und das Wohlergehen der Unionsbürger (sowie derjenigen, die auf der Suche nach erträglichen Lebensbedingungen hierher auswandern,) schützt und fördert und so dem Niedergang der Politik ein Ende setzt, das Vertrauensklima wiederherstellt, das zwischen den Institutionen und den Bürgern bestehen muß, und diesen in erster Linie das grundlegendste aller Rechte garantiert, das ihnen heute systematisch und vorsätzlich vorenthalten wird: das Recht, mit Unterstützung eines ganz und gar souveränen Parlaments eine Regierung zu wählen, die keine beschlußunfähige diplomatische Konferenz ist, in der - außerhalb jeglicher Kontrolle durch die Wähler - gegensätzliche nationale Interessen aufeinanderprallen, sondern demokratischer Ausdruck des allgemeinen europäischen Interesses. Ohne eine europäische föderale Demokratie sind die ureigenen Grundfesten des Rechtsstaates in Westeuropa unwiderruflich dem Zerfall preisgegeben.

Wenn die Verfassung des europäischen Bundesstaates je geschrieben wird, dann wird ihr mit Sicherheit eine Präambel vorangestellt, die eine Erklärung der Rechte enthält. Doch was man jetzt zu Papier bringen will, ist eine Präambel ohne Verfassung. Und das kann nichts weiter sein als eine nur auf Wirkung bedachte deklamatorische Übung. Eine bloße Aufzählung der Ziele ohne Angabe der Mittel zu ihrer Verwirklichung ist völlig überflüssig, ja sogar schädlich, weil wertvolle Energien in Wortgefechten und Haarspaltereien verloren gehen und von der wahren strategischen Aufgabe ferngehalten werden, die darin besteht, eine Veränderung der Machtverhältnisse und der Entscheidungsmechanismen herbeizuführen. Das gilt um so mehr, als hier der Weg des geringsten Widerstands beschritten wird, der einen Konsens herbeischafft, der nichts kostet, und der daher selbstverständlich von allen Politiker mitgegangen wird, die auf der Suche nach Popularität sind.

Es heißt, das in Tampere eingesetzte Organ könne entscheidende Bedeutung erlangen, und zwar nicht so sehr wegen der Art der von ihm zu behandelnden Probleme als vielmehr aufgrund seiner Zusammensetzung, die zusammen mit der Präsenz von Vertretern der Staats- und Regierungschefs und der Kommission auch die europäischer und nationaler Parlamentarier vorsieht. Insbesondere die Teilnahme von Vertretern des Europäischen Parlaments stelle eine Art konstitutioneller Mitentscheidung dar, die - wenn sie erst einmal in die Praxis der Union umgesetzt sei - gegebenenfalls auch gegen den Willen des Rates auf die Reform der Verträge ausgedehnt werden könnte. Wenn es einem oder mehreren europäischen Parlamentariern gelingen sollte, erfolgreich für dieses Ziel zu kämpfen, können sie sich selbstverständlich einer starken Unterstützung sicher sein. Man darf sich jedoch keinen Illusionen hingeben. Das Europäische Parlament besitzt bereits starke Druckmittel gegenüber dem Rat. Es könnte davon theoretisch schon heute Gebrauch machen, um für sich selbst eine verfassunggebende Gewalt einzufordern. Doch in seiner gegenwärtigen Lage und Zusammensetzung ist es dazu nicht imstande, weil zum einen die übergroße Mehrheit seiner Mitglieder keinerlei Neigung erkennen läßt, aus der legislativen Routine und der Rhetorik der Entschließungen auszubrechen, und es sich zum anderen jedenfalls zu schwach fühlt, um sich auf eine Kraftprobe mit dem Rat einzulassen.

Der einzige Weg, den heute jene Minderheit beschreiten muß, die sich innerhalb wie außerhalb des Europäischen Parlaments bewußt geworden ist, in welcher entscheidenden Phase der europäische Einigungsprozeß angelangt ist, besteht darin, die gemeinsamen Kräfte mit aller Entschlossenheit und Zähigkeit auf das strategische Ziel der Gründung einer föderalen Macht zu konzentrieren, ohne sich von Ablenkungsmanövern von diesem Weg abbringen zu lassen, und sich geduldig darum zu bemühen, den eigenen Einfluß auf die politische Klasse und in der Öffentlichkeit zu vergrößern.

Publius